Gerade durch den Zusammenschluss der EU-Staaten sind Vorschriften für den Datenschutz unübersichtlich geworden. Deshalb sollen die Richtlinien nun für den europäischen Markt für Daten vereinheitlicht werden. Diesen Plan schlug die Justizkomissarin Viviane Reling auf der EU-Datenschutzverordnung vor. So dürfen bald Daten nicht mehr unbegrenzt gespeichert werden und die Einwilligung nur noch zeitlich begrenzt gültig ist, sodass ein Anbieter die Daten nur nach einem nochmaligen Nachfragen beim Kunden speichern darf. Der Vorteil für den Kunden ist hierbei, dass er den Überblick behält oder erinnert wird, wo er überall seine Datenspuren verteilt hat und kann dies auch unterbinden. Eine weitere Forderung ist die sogenannte „Privacy by Default“, die eine datenschutzfreundliche Voreinstellung auf Portalen wie Facebook garantiert. Das würde bedeuten, dass von vornherein die Privatsphäre so gut wie möglich geschützt würde und erst durch manuelles Bestätigen mehr von sich preisgegeben werden könnte. So läuft man auch nicht Gefahr, ungewollt zu viel Informationen durch Voreinstellungen an die Öffentlichkeit zu tragen.
Ebenfalls nachteilig für Soziale Netzwerke wie Facebook wäre die Forderung der EU, es für den Nutzer möglich zu machen, die Informationen, die auf dem Portal gespeichert sind, zu erhalten damit in ein anderes Netzwerk „umzuziehen“. Das dürfte nicht im Sinne des Monopols Facebook sein. Bleibt also abzuwarten, welche Maßnahmen die Daten-Riesen wie Google oder Soziale Netzwerke ergreifen, um gegen die neuen Forderungen anzugehen.
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Keine Rücklagenbildung bedeutet ja immer mehr Staatverschuldungen. Wie soll das noch weitergehen??