Wer Wohneigentum besitzt, sei es ein Eigenheim, ein Wochenendgrundstück oder eine Eigentumswohnung, plant vielleicht einmal eine Modernisierung, denn so ein Eigentum unterliegt dem Verschleiß. Vielleicht will man in ein altes Haus eine moderne Heizung einbauen, Wärmedämmungsmaßnahmen durchführen oder neue Fenster einbauen. Oder Umbauarbeiten sind vorgesehen, z. B. ein zusätzliches Bad. Alles das sind Modernisierungsmaßnahmen. Der Wert des Wohneigentums steigt dabei. Nicht immer kann man sofort alles bar bezahlen, was für die Modernisierung benötigt wird. Material und Handwerker müssen bezahlt werden. Deshalb benötigt man dafür zumeist einen Modernisierungskredit. Wer einen Bausparvertrag hat, ist gut beraten. Selbstverständlich bieten auch Banken Modernisierungskredite an.

Für einen Modernisierungskredit nimmt man bei der Bank oder Bausparkasse eine feste Kreditsumme auf. Man reicht seine Kreditanfrage bei der Bank oder Bausparkasse ein. Dazu muss man noch Kontoauszüge der letzten drei Monate einreichen und einen Einkommensnachweis. Ein Nachweis über das Wohneigentum, welches vom Kreditnehmer persönlich genutzt wird, wird bei der Kreditanfrage ebenfalls gefordert. Eine Bürgschaft oder ein Nachweis über die Eintragung im Grundbuch werden zumeist nicht verlangt, wenn es um einen Modernisierungskredit geht. Nun wird die Bonität geprüft. Ist der Kunde kreditwürdig, wird der Modernisierungskredit genehmigt.

Die Laufzeit, die monatlichen Raten und die Zinssätze können zwischen Kreditinstitut und Kunde individuell festgelegt werden. Die Raten sind pro Monat gleich. Sondertilgung kann im Kreditvertrag vereinbart werden.

Die Summe für einen Modernisierungskredit liegt zumeist unter 50.000,00 €. Bei Krediten über 50.000,00 € handelt es sich um Baufinanzierungen. Die Laufzeit für einen Modernisierungskredit beträgt meist weniger als fünf Jahre. Hat man schon einen Baukredit laufen, ist zu überlegen, ob man zusätzlich einen Modernisierungskredit aufnehmen sollte oder nicht lieber die Summe des bestehenden Baukredites aufstocken. So erspart man sich Zinsen und Bearbeitungsgebühren.

Ändert sich nach Kreditaufnahme die Einkommenssituation, z. B. durch Arbeitslosigkeit, besteht die Möglichkeit, den Modernisierungskredit nach sechs Monaten Laufzeit zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung entfällt in diesem Falle.

Viele Kreditinstitute bieten Vorzugskonditionen, wenn man Handwerker aus der Region beauftragt und damit hilft, Arbeitsplätze zu sichern. Die Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln ist für einen Modernisierungskredit ebenfalls möglich, z. B. bei der Installation von Solaranlagen. Welche Modernisierungsmaßnahmen förderungsfähig sind, dass weiß die Bank oder Bausparkasse. Diese Fördermittel müssen nicht zurückgezahlt werden. Bei der Steuererklärung ist ein Modernisierungskredit ebenfalls von Vorteil. Schließlich kann man dadurch Steuern sparen. Bei der Bausparkasse kann man, wenn man über einen Bausparvertrag verfügt und das Einkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet, jährlich die Förderung von Wohneigentum geltend machen.

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