Seit Januar 2009 gilt die sogenannte Abgeltungssteuer. Sie ist eingeführt worden, um das Besteuerungssystem von Zins- und Dividendenerträge sowie die Gewinne aus Wertpapiergeschäften durchsichtiger und einfacher zu gestalten. Nachdem alle Erträge vorher steuerlich unterschiedlich behandelt wurden, wird nun alles mit dem pauschalen Satz der Abgeltungssteuer von 25 % berechnet. Neben diesem festen Steuersatz für alle Einkommensarten, haben sich weitere grundlegende Dinge verändert. Zum einen gibt es die Spekulationsfrist bei Aktienverkäufen nicht mehr, bei der man nur Gewinne versteuern musste, wenn man die Aktien weniger als ein Jahr gehalten hatte. Ebenso ist das Halbeinkünfteverfahren weggefallen, das bei Dividenden nur die Hälfte des Erlöses steuerpflichtig machte. Das bedeutet, dass nun jeder Gewinn komplett der Abgeltungssteuer unterliegt, egal woher er kommt und egal wie lange man die entsprechenden Wertpapiere bis zum Verkauf in seinem Besitz hatte. Eine weitere Änderung gab es bei den Freibeträgen. So ist der bisher geltende Zinsfreibetrag abgeschafft und mit Beginn der Abgeltungssteuer der neue Sparer-Pauschalbetrag erschaffen worden.

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